Albsystems Webhosting ist eine Leistung von Martin Frank, nachfolgend "Albsystems" genannt.

Widerrufsrecht

  1. Beanstandungen bitte an Martin Frank, Daniel-Mangold-Strasse 8, 89150 Laichingen. Der Vertrag kommt mit dem Unterschreiben des Vertrags oder dem Bezug einer Leistung von Albsystems zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
  2. Der Widerruf ist ausgeschlossen wenn Martin Frank nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf auch für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Albsystems stellt den Kunden während der Vertragslaufzeit auf seinen Internetservern Speicherkapazitäten in der Größenordnung des jeweils bestellten Angebotes bereit. Albsystems hält die durch den Kunden auf dem Account gespeicherten Daten und Inhalte in der Art dauerhaft zum Abruf für dritte Internetnutzer bereit, so dass diese über die Verbindung zwischen dem Internetserver und dem Netz das Internet als Teil der Öffentlichkeit Zugang zu den Daten und Inhalten von einem individuell gewählten Ort oder zu einer individuell gewählten Zeit haben. Albsystems schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Abruf durch Internetnutzer im Einzelfall. Albsystems ist jedoch dafür verantwortlich, dass ein von ihm betriebenes Netz einschließlich der Schnittstelle zu Netzen Dritter dauerhaft in einem solchen Zustand sind, dass dritte Internetnutzer Zugang zu den bereitgestellten Daten und Inhalten haben.
  2. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelder verpflichtet.

§ 2 Vertragsänderungen

  1. Albsystems ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Albsystems für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

§ 3 Geltungsbereich

  1. Die mit Albsystems abgeschlossenen Vertragsverhältnisse betreffend der Leistung Albsystems Webhosting, unterliegen den mit der Bestellung definierten Bedingungen. Alle Leistungen für Albsystems Webhosting erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Albsystems erkennt die Geschäftsbedingungen von Kunden nicht an, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des Anerkenntnisses.
  3. Auf zukünftige Geschäfte der Parteien finden die AGB in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung Anwendung.
  4. Soweit der Kunde Produkte dritter Anbieter über Albsystems bestellt oder mitbestellt, begründet dieses Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen dritten Anbieter und unterliegt deren Konditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegen diese Anbieter geltend zu machen. Albsystems verpflichtet sich, die genauen Kontaktdaten dem Kunden auf Nachfrage mitzuteilen.

§ 4 Bestellung

  1. Bei der Bestellung hat der Kunde grundsätzlich sämtliche ihn betreffenden Kontaktdaten korrekt anzugeben. Dies gilt insbesondere für Gewerbetreibende, welche die Bezeichnung ihres Unternehmens entsprechend den Grundsätzen des § 6 Teledienstesgesetz anzugeben verpflichtet sind. Kosten, welche Albsystems aufgrund der Angabe falscher Namen und Bezeichnungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Albsystems ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 21 Werktagen anzunehmen.
  3. Der Vertrag kommt mit der ersten Erfüllungshandlung, in der Regel die Übersendung der Zugangsdaten, zustande.

§ 5 Leistungen von Albsystems

  1. Albsystems erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes. Sonderleistungen erbringt Albsystems nach Absprache. Diese werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt Albsystems eigene Aufwendungen in Rechnung.
  2. In der Regel hält Albsystems die von den Kunden auf dem Account gespeicherten Daten und Inhalte in der Art dauerhaft für dritte Internetbenutzer bereit, dass diese als Teil der Öffentlichkeit Zugang zu den Daten und Inhalten von einem individuell gewählten Ort und einer individuell gewählten Zeit haben. Albsystems schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Abruf durch Internetnutzer im Einzelfall. Sie ist dafür verantwortlich, dass ein von ihr betriebenes Netz einschließlich der Schnittstelle zu Netzen Dritten in einem solchen Zustand sind, dass dritte Internetnutzer Zugang zu den von den Kunden bereitgestellten Daten und Inhalten haben.
  3. Albsystems gewährleistet eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung des Accounts von mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Account aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einflussbereichs von Albsystems liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
  4. Albsystems ist berechtigt, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, sofern Instandhaltungsarbeiten dies erfordern. In den Angeboten von Albsystems ist ein festgelegtes Volumen an Datentransfer enthalten, welches sich nach dem Angebot zur Zeit der Bestellung richtet. Über dieses Transfervolumen hinaus gehenden Traffic stellt Albsystems gesondert in Rechnung. Der Kunde ist berechtigt, Albsystems per eingeschriebenen Brief eine monatliche Höchstgrenze an Datentransfer vorzugeben, welche über den Account abgewickelt werden kann. Ist diese Höchstgrenze erreicht, ist weiterer Datentransfer in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum nicht mehr möglich.
  5. Das Transfervolumen beinhaltet sämtliche unterschiedliche Arten von Datentransfer. Der Übertraffic wird in GB abgerechnet. Für die Berechnung des Datentransfervolumens entspricht 1 GB 1.000 MB, 1 MB 1.000 KB und 1 KB 1.000 Byte.
  6. Der Kunde wählt bei der Bestellung des Angebotes einen der zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarife aus.
  7. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse. Er hat ebenfalls keinen Anspruch auf einen physischen Server oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite. Schwankungen in der dem Kunden zur Verfügung gestellten Bandbreite sind möglich.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde versichert, dass die Albsystems mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Albsystems unverzüglich anzuzeigen, wenn sich seine für den Rechnungsempfang angegebene E-Mail-Adresse ändert oder er Rechnungslegung künftig an eine andere E-Mail-Adresse wünscht. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet Albsystems anzuzeigen, wenn sich seine Rechnungs- bzw. Wohnanschrift ändert.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die in E-Mail-Postfächern eingegangen Nachrichten spätestens nach vier Wochen abzufragen. Die Providerin behält sich das Recht vor, die seit mehr als 150 Tagen im Postfach befindlichen Nachrichten zu löschen sowie bei Erreichen der Kapazitätsgrenze der Postfächer eingehende Nachrichten zurückzusenden.
  4. Dem Kunden ist bekannt, das alle ein- und ausgehenden E-Mails seines Accounts von Albsystems auf Viren und Spam überprüft werden. Er akzeptiert, dass alle virenbehafteten Emails sofort gelöscht werden und alle als Spam klassifizierten E-Mails pro Domain in einem Spam-Postfach abgelegt werden. Wird vom Kunden kein Spam-Postfach für eine Domain angelegt, so akzeptiert der Kunde, dass alle als Spam klassifizierten E-Mails von Albsystems gelöscht werden.
  5. Albsystems stellt dem Kunden ein Interface zur Verfügung, mit welchem dieser seinen Account über das Internet verwalten kann. Dieser Zugang ist durch ein Passwort geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten. Er verpflichtet sich weiter, Albsystems unverzüglich zu informieren, wenn er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Soweit Dritte infolge eines Verschuldens des Kunden die Leistungen von Albsystems nutzen, haftet der Kunde von Albsystems hierfür.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Inhalte nach jeder Änderung zu sichern. Darüber hinaus muss eine Sicherung sämtlicher Daten auf dem von Albsystems zur Verfügung gestellten Accounts im Abstand von sieben Tagen erfolgen. Dabei dürfen die Sicherungskopien nicht auf dem Server von Albsystems gespeichert werden. Übermittelt der Kunde Daten an Albsystems ist er verpflichtet, von diesen ebenfalls Kopien vorzuhalten. Nimmt Albsystems Arbeiten an dem einzelnen Account oder dem Server vor, hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen. Der Kunde ist auch vor der Neuinstallation von Programmen zur Sicherung seiner Daten verpflichtet.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Account keine Programme zu betreiben, welche die Leistungsfähigkeit des Servers sowie die Funktion der anderen auf dem Server befindlichen Accounts beeinflussen. Stellt Albsystems insoweit eine Pflichtverletzung fest, oder wird ihr eine solche gemeldet, ist sie berechtigt, den Account unverzüglich zu sperren.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, an den von Albsystems gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Programmen keine Veränderungen vorzunehmen, welche über die durch das Programm angebotenen Einstellungen hinausgehen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Funktion des gesamten Systems beeinflussen können. Nimmt der Kunde solche Änderungen dennoch vor, wird Albsystems von der Haftung frei. Der Kunde ist verpflichtet, jedes Programm vor der Inbetriebnahme auf seine Tauglichkeit zu der vom Kunden beabsichtigten Nutzung zu prüfen. Dies gilt insbesondere bei einer kommerziellen Nutzung des Accounts.
  9. Dem Kunden ist es verboten, Spam-E-Mails zu versenden oder versenden zu lassen. Stellt Albsystems insoweit einen Verstoß fest, oder wird ihr ein solcher gemeldet, ist sie berechtigt, den Account unverzüglich zu sperren.
  10. Verletzt der Kunde seine oben bezeichneten Vertragspflichten mit der Folge, dass Albsystems den Account sperrt, bleibt der Kunde dennoch zur Leistung verpflichtet.
  11. Der Kunde ist für die bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich. Er stellt Albsystems im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund dieser Daten und Inhalte geltend gemacht werden.

§ 7 Entgelte

  1. Albsystems stellt ihre Leistungen in der Regel halbjährlich im Voraus in Rechnung, wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt Albsystems, das Entgelt von dem bei der Bestellung angegebenen Konto einzuziehen. Die Rechnungsstellung erfolgt rechtzeitig vor dem Bankeinzug. Für den Fall, dass die kontoführende Bank die Lastschrift von Albsystems nicht einlöst, berechnet diese eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 29 €. Soweit sich die Bankverbindung des Kunden ändert, ist dieser verpflichtet, dies Albsystems unverzüglich mitzuteilen.
    Für jeden angefangenen Monat, in dem eine Einzugsermächtigung nicht erteilt ist, steht Albsystems für die Bearbeitung und Überwachung der Zahlungseingänge eine Aufwandsentschädigung von pauschal € 7,50 zu.
  2. Der Rechnungsversand kann nach Wahl von Albsystems auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Albsystems ist zur Änderung der gewählten Versandform berechtigt, wenn insbesondere rechtliche, organisatorische oder technische Gründe dies erfordern. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf fortwährenden Versand in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Form wird nicht begründet.
    Fordert der Kunde eine bereits versandte Rechnung auf dem Postweg an, kann der Provider hierfür eine Gebühr von € 7,50 berechnen, wenn auf Seiten des Kunden keine rechtlichen Gründe für den Postversand bestehen.
  3. Einmalige Entgelte, insbesondere die Setup-Gebühr sowie die Gebühren für Übertraffic und Kaufpreise für zusätzliche Produkte, werden nach Entstehen der Forderung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
  4. Der Kunde ist auch für Entgelte, welche Dritte unberechtigt über seinen Account verursacht haben, verantwortlich. Ihm obliegt die Beweislast dafür, dass er das Entstehen der Kosten nicht zu vertreten hat.
  5. Der Kunde schuldet dann, wenn seine kontoführende Bank die Lastschrift nicht einlöst, von dem Zeitpunkt der Rückholung des Betrages an Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der EZB, falls er keinen niedrigeren Zinsschaden nachweist. Für Mahnungen berechnet Albsystems eine Gebühr in Höhe von € 15,-.
  6. Albsystems ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt Albsystems die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
  7. Albsystems ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

§ 8 Lizenzbedingungen

  1. Der Kunde erhält von Albsystems für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der durch Albsystems zur Verfügung gestellten Programme. Der Begriff Programm umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen sowie Teile des Programms auch dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind.
  2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Lizenzvereinbarungen eingehalten werden. Der Kunde darf Programme nur auf einem Rechner nutzen, es sei denn, es bestehen abweichende schriftliche Vereinbarungen.
  3. Die Lizenzgebühren können nach der Anzahl der Benutzer, den Ressourcen oder einer Kombination aus beidem berechnet werden. Soweit der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert wird, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter der Kontrolle dieses Programms stehen. Die Nutzung darf die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen nicht übersteigen.
  4. Der Kunde darf Sicherungskopien der Programme erstellen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als vorgesehen zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln oder ein anderer Weise zu übersetzen, sofern solches nicht ausdrücklich oder gesetzlich gestattet ist. Zur Vergabe von Unterlizenzen ist er nicht berechtigt.
  5. Sämtliche Nutzungsrechte enden mit der Kündigung des Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsende alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, alle gespeicherten Programme von seinem Computersystem zu löschen. Vertragliche Nebenpflichten bestehen über eine Kündigung des Vertrages hinaus fort. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lizenzbedingungen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 3.000,00 abgedungen.

§ 9 Dauer des Vertragsverhältnisses, Kündigung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt der Vertrag mit Bereitstellung des Accounts. Der Kunde wird hierüber durch eine E-Mail, welche seine Zugangsdaten beinhaltet, informiert.
  2. Falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt, wird der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss seitens des Kunden durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Der Zugangsnachweis obliegt dem Kunden. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch Albsystems gilt insbesondere:

    1. ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
    2. die Veröffentlichung von extremistischen, rassistischen Inhalten auf dem Account des Kunden sowie Verlinkungen von dem Account auf derartige Inhalte,
    3. ein Zahlungsrückstand entsprechend der Höhe einer Monatsmiete, wenn dieser nach einer Rücklastschrift nicht innerhalb von fünf Werktagen, eingehend bei Albsystems, ausgeglichen ist,
    4. ein dem vorangehenden Punkt vergleichbarer Rückstand betreffend die Setupgebühr,
    5. wenn der Kunde auf dem Account Programme betreibt, welche die Funktion des Servers oder die Accounts der anderen auf dem Server gehosteten Kunden beeinflussen,
    6. die Fortsetzung von Vertragsverstößen nach Abmahnung durch Albsystems,
    7. das Bereitstellen von Downloads in unverhältnismäßigem Umfang,
    8. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen des Kunden,
    9. wenn grundlegende Änderungen der technischen Standards es Albsystems unzumutbar machen, ihr Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen.

  3. Albsystems ist berechtigt, den Account nach einer Rücklastschrift sowie nach Pflichtverletzungen durch den Kunden, welche Albsystems zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigen, ohne Vorankündigung sofort zu sperren. Für die Entsperrung berechnet sie eine Gebühr von 19,00 € bzw. in der Höhe, welche sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt. Die Gebühr muss vor der Entsperrung bei Albsystems eingehen.
  4. Soweit eine fristlose Kündigung nicht durch Albsystems verschuldet wurde, besteht kein Anspruch auf Erstattung von gezahltem Entgelt. Dies gilt sowohl betreffend die Hauptleistungen als auch wegen abtrennbarer Einzelleistungen oder bestellte Zusatzleistungen.
  5. Nach einer Kündigung wird das im Voraus entrichtete Entgelt für von Albsystems angebotene oder vermittelte Leistungen oder Dienste, deren Zahlungsintervalle bei der Kündigung noch nicht abgelaufen sind von Albsystems nicht erstattet.

§ 10 Rechte Dritter, Untersagte Inhalte

  1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm hinterlegten Daten und Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, insbesondere gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, namensrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.
  2. Es ist dem Kunden untersagt, auf seinem Account extremistische, rassistische, erotische oder pornografische Inhalte zu veröffentlichen, sowie sonstige Inhalte, welche gegen die guten Sitten verstoßen. Es ist dem Kunden darüber hinaus untersagt, Verlinkungen herzustellen oder aufrecht zu erhalten, welche auf solche Inhalte verweisen. Untersagt sind auch Banner mit den oben aufgeführten Inhalten.
  3. Es ist dem Kunden untersagt, über seinen Account Massen-E-Mails zu versenden oder ein Versenden solcher E-Mails zuzulassen.
  4. Albsystems ist berechtigt, den Account ohne Vorankündigung zu sperren, wenn sie feststellt oder durch Dritte die Mitteilung erhält, dass der Kunde gegen die Verbote der Absätze 1 bis 3 verstößt. Albsystems ist unter den oben bezeichneten Umständen darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die hinterlegten Daten so kenntlich zu machen, dass der Urheber oder für die Inhalte Verantwortliche und dessen Anschrift eindeutig feststellbar sind.
  6. Gewerbliche Kunden verpflichten sich, im Falle eines Zuwiderhandelns gegen die Absätze 1 bis 3 unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5010,00 € an Albsystems.

§ 11 Internetdomains

  1. Soweit Gegenstand der Leistungen von Albsystems auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber der DENIC oder der InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittlerin tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Albsystems betreut während der Dauer des Vertragsverhältnisses die registrierten Domains auf Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der DENIC. Die Parteien sind bereit, das Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen, wenn diese Richtlinien sich ändern. Für andere Domaintypen (.com, .fr, .net, etc.) finden die Vergaberichtlinien des jeweils zuständigen Registrierungsstelle Anwendung.
  2. Die Providerin meldet die Domains im Namen und Auftrag des Kunden an. Der Kunde wird als Nutzungsberechtigter der Domain eingetragen. Albsystems wird als "tech-c" eingetragen. Die Speicherung der inhaberbezogenen Daten erfolgt nach den Richtlinien der DENIC. Untersagt ist die Registrierung von Domains, welche gegen die in § 9 Abs. 1 und 2 genannten Verbote verstoßen.
  3. Albsystems hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Dies gilt auch für Subdomains. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
  4. Werden durch Albsystems im Auftrag des Kunden registrierte Domains gelöscht oder aufgrund der Entscheidung in einem Rechtsstreit gekündigt, besteht kein Anspruch gegen Albsystems auf Beantragung einer Ersatzdomain.
  5. Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er Albsystems hiervon unverzüglich unterrichten.
  6. Albsystems ist berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht umgehend Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 7.500,00 €) stellt. Der Kunde stellt Albsystems von Ersatzansprüchen Dritter, welche auf der unzulässigen Verwendung einer Domain beruhen, frei.
  7. Wird Albsystems auf eine angebliche Verletzung von Rechten Dritter hingewiesen, ist sie berechtigt, die Domain in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen (Dispute-Verfahren) und sie unverzüglich zu sperren.
  8. Sollen vorhandene Domains, welche von einem anderen Anbieter betreut werden, künftig durch Albsystems betreut werden, wird diese versuchen, die Ummeldung durchzuführen. Dem Kunden ist bekannt, dass zu einer erfolgreichen Ummeldung die Mitwirkung des bisherigen Anbieters notwendig ist. Bleibt diese Mitwirkung aus, kann Albsystems keine Gewähr für eine erfolgreiche Übernahme leisten.
  9. Albsystems ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freizugeben. Mit der Freigabe erlöschen alle Rechte aus der Registrierung.
  10. Sofern der Kunde nach Vertragsende die registrierte Domain über einen anderen Anbieter weiter nutzen möchte, hat er dies Albsystems rechtzeitig vor Vertragsende anzuzeigen. Albsystems wird die Freigabe unentgeltlich erteilen, sofern Zahlungsrückstände des Kunden nicht bestehen.

§ 12 Datenschutz

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von Albsystems während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Innerhalb der Bestandsdaten werden auch die Telefonnummern des Kunden gespeichert, um bei dringenden Nachfragen, zur Bestätigung von Bestellungen und für den allgemeinen Kundenkontakt eine schnelle Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
  2. Albsystems ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Albsystems wird diese Daten ebenso wenig wie deren Inhalt ohne Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in welchen Albsystems gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere staatliche Stellen sowie sonstige Auskunftsberechtigte, diese Daten zu offenbaren.
  3. Albsystems weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass Albsystems die auf dem Account gespeicherten Daten und Inhalte aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Dies ist auch Dritten gegebenenfalls möglich. Für die Sicherheit seiner Daten und Inhalte trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

§ 13 Haftungsbeschränkung

  1. Albsystems haftet für Schäden nur, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Erfolgt die schuldhafte Verletzung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung auf den Schaden beschränkt, welcher bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise vorhersehbar war. Die Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
  2. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf das jeweilige monatliche Entgelt, höchstens jedoch auf den durchschnittlichen Vertragswert von zwei Jahren. Die Gesamthaftung je Kunde ist auf 1.000,00 € beschränkt.
  3. Albsystems haftet nicht für die korrekte Funktion des Internets, soweit sie außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegt, sofern nicht eine Haftung nach Abs. 1 und 2 gegeben ist.
  4. Die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV (TelekommunikationskundenschutzVO) bleibt unberührt.

§ 14 Beratungs-/Serviceleistungen

  1. Auf Wunsch des Kunden erbringt Albsystems Beratungs- und Serviceleistungen Installation, Unterstützung, Wartung). Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind die Leistungen vom Kunden gesondert zu vergüten.
  2. Der Rechte, der von Albsystems für den Kunden entwickelten Software, bleibt, soweit nicht anders Vertraglich vereinbart, bei Albsystems.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Auf die mit Albsystems geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz von Albsystems zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Albsystems ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftsitz zu verklagen.

§ 16 Sonstiges

  1. Albsystems ist berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten zu beauftragen. Sie ist darüber hinaus berechtigt, zur Erbringung der Leistungen neuere bzw. andere Systeme und Verfahren zu verwenden, als sie zunächst Vertragsgegenstand waren, soweit dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
  2. Dem Kunden steht das Recht zu, bei einer Vertragsübernahme den Vertrag zu kündigen.
  3. Der Kunde ist lediglich zur Aufrechnung mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Albsystems berechtigt.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
  2. Alle Erklärungen von Albsystems können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, welche von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.